(LINK TO GITIS TECHNOLOGY GUIDE) Die Nahrungsmittel- und getränkeherstellende Industrie sowie die Pharma- und biomedizinische Industrie setzen Dichtungen ein, die den verschiedenen Verordnungen und Richtlinien entsprechen müssen. Verwendete Werkstoffe müssen eine chemische Beständigkeit gegen aggressive Reinigungsmedien/-praktiken wie Clean in Place (CIP) und Steam in Place (SIP) sowie Sterilisierung bei hohen Dampftemperaturen und der Erzeugung und Verarbeitung von WFI aufweisen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 der Kommission gilt als unmittelbar anwendbares und bindendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft für alle im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzten Materialien. Sie enthält einen harmonisierten Rechtsrahmen für die allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und Trägheit aller Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese schreiben vor, dass Materialien ihre Bestandteile nicht in Lebensmittel freisetzen, die für die menschliche Gesundheit schädlich sind und dass sie die Zusammensetzung, den Geschmack und den Geruch von Lebensmitteln auf inakzeptable Weise verändern. Die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 stellt sicher, dass der Herstellungsprozess gut kontrolliert wird, damit die Spezifikationen für Lebensmittelkontaktmaterialien mit den Rechtsvorschriften in Einklang stehen.
Die ”Food and Drug Administration” (FDA) hat eine Liste der Bestandteile einer Gummimischung erstellt, die weder als toxisch oder kanzerogen eingestuft werden.
USP Class VI Materialien müssen ausschließlich aus Bestandteilen mit einem Biokompatibilitätsnachweis bestehen.
GITIS hat dazu ein breites Spektrum von medizinischen und lebensmitteltauglichen Materialien entwickelt. Diese werden für O-Ringe und Dichtungen in Pumpen, Ventilen und Anschlüssen in Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Abfüllung von Getränken, Lebensmitteln und pharmazeutischen Produkten. Unsere Werkstoffe sind wie oben aufgeführt getestet, freigegeben und zertifiziert.